Schwarzweißfotografie einer modernen Wendeltreppe mit weißen Stufen und einem geschwungenen weißen Geländer

FAQ (Frequently asked questions) – Häufig gestellte Fragen

Als Makler sind wir bei rcc vor allem auch Ihr Berater. Zögern Sie also nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Falls Sie Fragen zur Kreditversicherung, Kautionsbürgschaft oder zum Factoring haben, sind wir gerne für Sie da. Im Laufe der vielen Beratungsjahre für unsere Kunden sind uns bestimmte Fragen immer wieder gestellt worden. Profitieren Sie von diesem Erfahrungsschatz ganz konkret und schauen Sie sich unsere gesammelten FAQ an. Sie sind sicher nicht vollständig, geben aber klare Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Alles weitere besprechen wir persönlich und individuell. Rufen Sie uns gerne dazu an:

Ihre allgemeinen Fragen an uns als Makler

Als unabhängiger Makler vergleichen wir für Sie die Angebote am Markt – neutral, transparent und mit Blick fürs Detail. Wir helfen Ihnen, die passende Versicherungslösung für Ihr Unternehmen zu finden, bestehende Policen zu prüfen und zu optimieren. Auch bei der Schadensabwicklung oder wenn es bei Kreditlimiten hakt, stehen wir an Ihrer Seite.

Kurz gesagt: Wir bringen Know-how, Marktkenntnis und Weitblick für Ihre Risikoabsicherung und Liquidität mit.

Wir analysieren Ihre bestehende Police, beraten Sie, vergleichen Angebote und verhandeln bessere Konditionen für Sie. Dabei behalten wir den Markt, Sonderklauseln und mögliche Stolperfallen im Blick. Wir unterstützen bei allen Fragen rund um Kreditversicherung, begleiten Schadensfälle und finden Lösungen, wenn Kreditlimite nicht ausreichen.

Kurz gesagt: Wir denken mit. Wir handeln für Sie. Wir bringen Know-how, Marktkenntnis und Weitblick für Ihre Risikoabsicherung und Liquidität mit.

Wir arbeiten mit allen Kreditversicherern zusammen.

Wir sind unabhängig, inhabergeführt – und wissen genau, wie der Markt tickt. Mit besten Kontakten zu Versicherern und jahrelanger Expertise sorgen wir dafür, dass Sie die Kreditversicherung bekommen, die zu Ihrem Unternehmen passt – zu Top-Konditionen. Wir stehen auf Augenhöhe an Ihrer Seite und beraten Sie ergebnisoffen, unabhängig und neutral. Unser umfassendes Netzwerk zu den richtigen Ansprechpartnern bei Kreditversicherern, Factoring-Gesellschaften und Auskunfteien ist deshalb so wertvoll, weil wir vertrauensvolle Beziehungen leben und aktiv pflegen. Davon profitieren Sie als unser Kunde, denn das zahlt sich auch in Schadenssituationen aus.

Als Makler haben wir uns der Neutralität verpflichtet, denn unser Ziel ist Ihr Erfolg. Dafür arbeiten wir engagiert, ergebnisoffen und zu 100% unabhängig.

Ihre Fragen zur Kreditversicherung

Eine Kreditversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfällen – zum Beispiel, wenn Kunden nicht zahlen können oder wollen. Versichert werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, je nach Bedarf auch gegen Insolvenzanfechtung oder politische Risiken. Ob Warenkreditversicherung, Top-Up oder spezielle Zusatzdeckungen – wir zeigen Ihnen, was zu Ihrem Geschäft passt.

Wichtig: Wir beraten ausschließlich Unternehmen. Für private Kredite gibt es andere Lösungen wie Restschuldversicherungen.

Eine Warenkreditversicherung, auch Kreditausfallversicherung oder Forderungsausfallversicherung genannt, sichert die Zahlung von Forderungen ab, die Sie an Ihre Geschäftskunden haben. Der Versicherer begrenzt die Absicherung allerdings auf einen individuell vereinbarten Höchstbetrag, den er aufgrund seiner Einschätzung der Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden festlegt. Die Prüfung und Überwachung der Bonität aller Beteiligten durch spezialisierte Risikoanalysten ist daher wesentlicher Bestandteil der Kreditversicherung. Diese Informationen erhalten auch Sie als Versicherungsnehmer.

Güter, die zur Güterherstellung eingesetzt werden und nicht zum unmittelbaren Endverbrauch bestimmt sind, nennt man Investitionsgüter. Dazu gehören Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge. Geschäfte mit Investitionsgütern haben aufgrund langer Produktionszeiten und weltweiter Auslieferung meist mittel- bis langfristige Zahlungsziele. Die Investitionsgüterkreditversicherung hat ein unkündbares Kreditlimit und versichert meist auch politische Risiken mit.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt seit 2021 wieder kontinuierlich an (Quelle Statistisches Bundesamt; www.destatis.de). Das kann für Sie bedeuten, dass Zahlungen Ihrer Kunden verzögert eintreffen oder ganz ausbleiben.

Eine Kreditversicherung schützt Ihr Unternehmen effektiv vor einem möglichen Forderungsausfall. Sie begleicht im Schadensfall bis zu 90% der offenen Forderungen. Zusätzlich hilft Ihnen Ihr Kreditversicherer dabei, dieses Risiko auf ein Minimum zu reduzieren, indem er regelmäßig die Bonität Ihrer Kunden überprüft.

Eine Kreditversicherung bietet einen effektiven Schutz vor Forderungsausfällen. Das ist kein Luxus, sondern eine strategische Maßnahme zur Liquiditätssicherung und Risikominimierung – besonders wichtig bei Wachstum, Expansion oder internationalem Geschäft. Unternehmen sichern sich damit nicht nur Liquidität und Wettbewerbsvorteile. Sie eröffnen sich neue Märkte und expandieren sicherer ins Ausland.

Ist das Limit Ihrer Kreditversicherung zu niedrig, um Ihr Risiko ausreichend abzudecken, können Sie die Lücke mit einer Zusatzdeckung schließen. Sie kann auch von einem anderen Versicherer kommen und über ein kleines Kreditlimit abgeschlossen werden.

Eine Single Buyer Police – auch Einzeldeckung genannt – läuft über einen definierten Zeitraum und dient dazu, Ihre Projektgeschäfte oder wiederkehrenden Geschäfte mit einem einzigen Kunden abzusichern. Mittlerweile gibt es diese Versicherung auch für kleine Forderungsumfänge. Das Kreditlimit ist über die Laufzeit unkündbar.

Wird einer Ihrer Kunden insolvent, kann dessen Insolvenzverwalter unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Jahre zurückliegende Zahlungen an Sie zurückfordern, um sie der Insolvenzmasse zuzuschlagen. Diese Insolvenzanfechtung ist ein oft unterschätztes Risiko, das Ihre Liquidität erheblich gefährden kann. Eine Anfechtungsversicherung bewahrt sie davor und stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Warenkreditversicherung dar.

Ob im Rahmen einer Kreditversicherung oder unabhängig davon: Informationen über die Bonität und wirtschaftliche Situation Ihrer Abnehmer sind für einen sicheren Handel unerlässlich. Sie werden in Deutschland von einer Reihe großer Auskunfteien zur Verfügung gestellt. Wir beraten Sie dazu gerne.

Kreditversicherungen (auch: Warenkreditversicherungen) sind für alle Unternehmen geeignet, die ihren Kunden Zahlungsziele einräumen – also auf Rechnung liefern – und dabei das Risiko eines Zahlungsausfalls absichern möchten: KMUs, Mittelstand, große Unternehmen und Konzerne, Exportunternehmen und Branchen mit hoher Außenstände-Quote.

Die Kreditversicherung ist ein Schutz gegen Forderungsausfall: Sie bleiben Eigentümer der Forderung und behalten die Kontrolle über Rechnungsstellung und Mahnwesen. Bei Insolvenz oder Zahlungsverzug tritt der Versicherungsfall ein – meist nach einer Wartezeit (z.B. 60 oder 90 Tagen). Sie erhalten im Schadensfall in der Regel bis zu 90 % der Forderungssumme zurück. Die Risikoübernahme erfolgt nach Eintritt des Zahlungsausfalls und Schadensprüfung durch den Versicherer.

Das Factoring bietet Liquidität & Risikoübernahme in einem:  Sie verkaufen Ihre Forderungen an einen Factor und erhalten sofort Liquidität (meist 80–90 % der Rechnungssumme). Der Factor übernimmt das vollständige Ausfallrisiko (bei echtem Factoring). Zudem kümmert sich der Factor häufig um Debitorenmanagement und Mahnwesen. Die Risikoübernahme erfolgt sofort beim Forderungskauf – ohne Rückgriff auf Sie bei Nichtzahlung.

Die Kreditversicherung ist nicht alternativlos, aber sie ist die umfassendste Lösung, wenn Sie systematisch viele Kunden absichern wollen – besonders bei wachsendem Geschäft, Auslandsmärkten oder engem Liquiditätsspielraum.

Sie haben mehrere Alternativen, die aber keinesfalls eine Kreditversicherung ersetzen:

Factoring: Absicherung + sofortige Liquidität: besonders geeignet bei schnellem Wachstum oder langen Zahlungszielen.

Delkredere durch Dritte (z.B. Handelsvertreter oder Dienstleister): Diese Risikoverlagerung auf externe Partner ist nur sinnvoll, wenn mit Handels- oder Distributionspartnern gearbeitet wird.

Selbstversicherung / Risikorücklage (Bewusstes Tragen des Risikos durch eigene Mittel): Nur bei hoher Bonität Ihrer Kunden, hohem Vertrauen und guter Kapitaldecke ratsam.

Bankgarantien / Avalkredite (Absicherung über Bank statt Versicherung). Vorsicht: Nicht jeder Kunde will oder kann das leisten – die Bonität der Kunden ist entscheidend.

Bürgschaften / Sicherheiten vom Kunden (Absicherung durch vertragliche Klauseln): Hilfreich in Einzelfällen oder bei größeren Projekten – erhöht aber die Verhandlungskomplexität.

Es gilt: Je höher der versicherte Jahresumsatz, desto höher die Prämie.

Das Preis-Leistungsverhältnis ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Ein wesentlicher Absicherungsfaktor ist das Kreditlimit, also der maximale Betrag, den der Versicherer für einen bestimmten Kunden (Debitor) Ihres Unternehmens im Rahmen der Police absichert. Dazu prüft der Versicherer die Bonität Ihres Kunden und legt individuell fest, bis zu welcher Höhe Sie Lieferungen oder Leistungen an diesen Kunden versichern können. Gerne beraten wir Sie umfassend und holen unverbindliche Vergleichsangebote ein.

  1. Allgemeine Unternehmensdaten
  2. Umsatzstruktur (Inland/Ausland; B2B / B2C)
  3. Offene Forderungen / Debitorenstruktur
  4. Schadenhistorie (falls vorhanden)
  5. Gewünschter Versicherungsumfang

Der Standard-Versicherungsschutz umfasst den Ausfall von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, z. B. bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit.

Versicherte Risiken: Insolvenz des Kunden, Zahlungsverzug (nach vereinbarter Frist, z. B. 60/90 Tage), Verweigerung der Zahlung ohne berechtigten Grund, bei Bedarf und auf Wunsch auch politische Risiken (bei Exporten): z. B. Transferbeschränkungen, Krieg, Enteignung

Ja, Tochtergesellschaften können in der Kreditversicherung mitversichert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen bei bestimmten Ländern, z.B. Schweiz oder USA.

In der Regel werden alle Kunden versichert. Einzelne oder Gruppen können jedoch auch ausgenommen werden.

Das Kreditlimit ist die Deckungsgrenze pro Debitor, d.h. der Versicherer legt für Ihre Kunden je ein Kreditlimit fest. Es entspricht der maximalen Absicherung pro Abnehmer.

Kreditversicherer prüfen die Bonität Ihrer Kunden. Das dient Ihnen als Versicherungsnehmer auch als "Frühwarnsystem". Sollte sich die Bonität eines Ihrer Kunden signifikant verschlechtern, kann der Versicherer das Kreditlimit senken oder aufheben.

Der Kreditversicherer unterscheidet zwischen sogenannten benannten und unbenannten Kunden. Benannte Kunden sind diejenigen, für die der Versicherer individuell eine Kreditprüfung durchführt und ein Kreditlimit festlegt. Unbenannte Kunden hingegen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag beliefert werden, ohne dass der Versicherer diese vorher prüft – die Bonitätsprüfung und das Risiko tragen in diesem Fall Sie selbst.

Privatpersonen (B2C) und öffentlich-rechtliche Abnehmer Ihrer Leistungen werden standardmäßig nicht versichert.

Die Kreditversicherung zahlt erst, wenn der Schaden eingetreten ist und geprüft wurde, d.h. die Zahlung nach der vereinbarten Frist und Wartezeit (60 / 90 Tage) nicht eingegangen ist und alle diesbezüglichen Unterlagen geprüft wurden. Die Entschädigung wird dann i. d. Regel innerhalb von 30 Tagen beglichen.

Der Deckungsumfang einer Kreditversicherung liegt in der Regel bei 85-90% der Schadensumme. Entsprechend liegt der Selbstbehalt bei 10-15%.

Ihre Fragen zu Bürgschaften

Kautionsversicherung ist der präzise Begriff für eine Bürgschaft, die nicht über eine Bank, sondern einen Versicherer abgewickelt wird. Eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung ist eine Absicherung zugunsten eines Auftraggebers, falls ein Unternehmen vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt – z. B. bei Bauvorhaben, Anzahlungen oder Gewährleistungsansprüchen. Statt einer Bankbürgschaft stellt hier ein Versicherer die Sicherheit, was sowohl Liquidität als auch die Kreditlinie des Unternehmens schont.

  1. Vertrag mit Versicherer: Das Unternehmen (z. B. ein Bauunternehmen) schließt mit einer Versicherungsgesellschaft eine Kautionsversicherung ab – mit festgelegtem Bürgschaftsrahmen.
  2. Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt: Für jedes einzelne Projekt oder Vertragsverhältnis stellt der Versicherer auf Anfrage eine Bürgschaftsurkunde (z. B. Mietbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft) aus.
  3. Vertragspartner erhält Sicherheit: Der Begünstigte (z. B. der Auftraggeber) erhält die Urkunde als Sicherheitsnachweis – ohne dass das Unternehmen selbst Geld binden muss.
  4. Beitrag statt Kapitalbindung: Der Versicherungsnehmer zahlt dafür eine jährliche Prämie (in der Regel 0,5 % bis 4 % der Bürgschaftssumme) abhängig von Bonität, Branche und Laufzeit.

Der größte Vorteil einer Kautionsversicherung ist die Schonung der Liquidität und der Kreditlinie bei der Hausbank. Statt eine Bürgschaft über das Bankkonto abzusichern, stellt der Versicherer die Sicherheit – das schafft finanziellen Spielraum für andere Investitionen.

Zusätzlich: keine Belastung des Kontokorrents, schnelle Abwicklung und oft geringere Kosten im Vergleich zur Bankbürgschaft.

Eine Kautionsversicherung eignet sich für Unternehmen, die regelmäßig Sicherheiten gegenüber Auftraggebern stellen müssen – zum Beispiel im Baugewerbe, Maschinenbau, Handwerk oder Anlagenbau.

Besonders profitieren:

  • mittelständische Unternehmen mit häufigen Bürgschaftsanforderungen (z. B. Gewährleistung, Vertragserfüllung, Vorauszahlung)
  • wachstumsorientierte Betriebe, die ihre Kreditlinie bei der Bank schonen wollen
  • Unternehmen mit saisonalen Spitzen, die kurzfristig Sicherheiten benötigen

Auch Start-ups und junge Firmen nutzen Kautionsversicherungen, um ihre Liquidität zu erhalten und trotzdem vertragliche Anforderungen zu erfüllen.

Für den Abschluss einer Kautionsversicherung muss Ihr Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlich stabil sein.

Versicherer prüfen vor allem:

  • die Bonität und Kapitalausstattung (z. B. über BWA oder Jahresabschluss)
  • die Rechtsform (meist GmbH, AG oder vergleichbar)
  • ein nachvollziehbares Bürgschaftsvolumen (oft ab ca. 10.000 €).

Auch junge Unternehmen können eine Kautionsversicherung erhalten – häufig mit individuellen Konditionen oder Sicherheiten. Je besser die Bonität, desto flexibler die Konditionen.

Fordert Ihr Auftraggeber Sicherheiten, dann ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu empfehlen. Grundsätzlich dient sie der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft sichern Sie nicht nur die Ansprüche Ihres Auftraggebers auf rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Werkleistung. Sie sichern damit auch Ihren Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der Auftragssumme.

Hier sind drei Parteien im Spiel: Sie als Auftragnehmer oder Hersteller, Ihr Auftraggeber oder Kunde und der Bürge. Ziel dieser Bürgschaft ist es, eine bereits geleistete Anzahlung Ihres Auftraggebers durch einen Bürgen abzusichern, falls Sie den Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllen können.

Eine Anzahlungs- oder auch Vorauszahlungsbürgschaft bietet Ihrem Kunden die Sicherheit, dass seine geleistete Vorauszahlung nicht verloren geht. Gleichzeitig sichern Sie damit Ihr Risiko ab, dem Kunden die Vorauszahlungen zurückzahlen zu müssen.

Die Garantie ist eine selbständige, vom Hauptschuldverhältnis unabhängige Verpflichtung. Bei Bürgschaften wie Avalen besteht sogenannte Akzessorietät, das heißt, sie gelten nur, wenn auch der Hauptvertrag gültig ist, den sie absichern. Gibt es diese Akzessorietät nicht, handelt es sich rechtlich um eine Garantie.

Eine Gewährleistungsbürgschaft wird auch Mängelbürgschaft oder Gewährleistungsgarantie genannt. Diese Bürgschaften werden in bestimmten Fällen zur Kreditsicherung eingesetzt. Dabei übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für Ihre Gewährleistungspflichten aus Sach- oder Rechtsmängeln der Kaufsache. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft minimieren Sie das Gewährleistungsrisiko Ihres Kunden für den Fall, dass Ihnen die finanziellen Mittel für die Deckung der Nachbesserungspflicht fehlen.

Mietverträge sind Dauerschuldverhältnisse, bei denen Ihre Zahlungspflicht als gewerblicher Mieter über einen langen Zeitraum hinweg bestehen bleibt. Mit einer Mietbürgschaft sichern Sie das Risiko beider Vertragspartner ab: das Mietausfallrisiko Ihres Vermieters sowie Ihr Bonitätsrisiko als Unternehmer.

Die Laufzeit ist vertragsabhängig. Üblich ist jedoch eine unbefristete Laufzeit. Viele Bürgschaften – z. B. Mietkautionen, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften – sind unbefristet, laufen also so lange, bis der Begünstigte (z. B. Vermieter oder Auftraggeber) die Bürgschaft offiziell entlässt. In manchen Fällen – z. B. bei Zeitverträgen oder projektbezogenen Bürgschaften – wird eine feste Laufzeit vereinbart. Danach erlischt der Bürgschaftsanspruch automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.

Wichtig: Der Begünstigte entscheidet, wann die Bürgschaft endet – nicht der Versicherungsnehmer.

„Aval“ (ital. avallo = Bürgschaft) ist ein Oberbegriff für meist durch Banken ausgestellte Bürgschaften oder Garantien im Auftrag eines Kunden. Ein Aval ist ein bankgestütztes Sicherungsinstrument, bei dem ein Kreditinstitut – meist eine Bank – gegenüber einem Dritten für Verpflichtungen eines Kunden einsteht – ohne tatsächliche Geldauszahlung. Fachlich gilt ein Aval als Eventualverbindlichkeit. Es belastet die Liquidität nicht direkt, aber die Bank gewährt eine Haftungszusage für den Kunden.

Ein Aval wird häufig genutzt als:

  • Mietaval (statt Barkaution)
  • Vertragserfüllungsaval
  • Bietungs- oder Garantiebürgschaft im öffentlichen Ausschreibungsbereich

Ihre Fragen zu Factoring

Factoring ermöglicht Ihnen, offene Forderungen an einen Dritten – den sogenannten Factor – zu verkaufen. Dieser zahlt Ihnen das Geld (abzüglich einer Gebühr) sofort aus. Das Factoring erfüllt drei Funktionen für Sie:

Finanzierung

Ihre Forderungen werden unmittelbar zu „Cash“. Damit entspannt sich Ihre Liquiditätssituation, und das sogar „atmend“. Denn mit steigenden Umsätzen erhöht sich Ihr Forderungsbestand, und damit automatisch auch das Finanzierungsvolumen des Factors.

Delkredere

Der Factor kauft Ihre Forderungen regresslos. Das bedeutet, er trägt das Ausfallrisiko zu 100%. Ob es sinnvoll ist, eine eventuell bestehende Warenkreditversicherung einzubinden, prüfen wir gerne für Sie.

Dienstleistung

Der Factor kann für Sie unterschiedliche Aufgaben wie das Buchen von Geldeingängen oder das Mahnwesen übernehmen. Welche Aufgaben übertragen werden sollen, und welche weiterhin bei Ihnen verbleiben, stimmen wir gerne mit Ihnen ab.

Das Factoring bietet Liquidität & Risikoübernahme in einem: Sie verkaufen Ihre Forderungen an einen Factor und erhalten sofort Liquidität (meist 80–90 % der Rechnungssumme).

Der Factor übernimmt das vollständige Ausfallrisiko (bei echtem Factoring). Zudem kümmert sich der Factor häufig um Debitorenmanagement und Mahnwesen. Die Risikoübernahme erfolgt sofort beim Forderungskauf – ohne Rückgriff auf Sie bei Nichtzahlung.

Die Kreditversicherung ist ein Schutz gegen Forderungsausfall: Sie bleiben Eigentümer der Forderung und behalten die Kontrolle über Rechnungsstellung und Mahnwesen. Bei Insolvenz oder Zahlungsverzug tritt der Versicherungsfall ein – meist nach einer Wartezeit (z.B. 60 oder 90 Tagen). Sie erhalten im Schadensfall in der Regel bis zu 90 % der Forderungssumme zurück. Die Risikoübernahme erfolgt nach Eintritt des Zahlungsausfalls und Schadensprüfung durch den Versicherer.

Ein Factoring-Unternehmen (Factor) kauft Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Kunden und übernimmt oft auch das Ausfallrisiko und das Inkasso. Der Factor erwirbt damit das Recht auf Zahlung und zahlt dem Unternehmen dafür sofort den Großteil des Rechnungsbetrags aus (meist 80–90 %). Den Rest gibt’s, sobald Ihr Kunde bezahlt hat – abzüglich einer Gebühr. Ihr Vorteil: Liquidität sofort, Risiko ausgelagert, Aufwand reduziert.

Mit Factoring erhält Ihr Unternehmen sofort Liquidität, statt auf lange Zahlungsziele zu warten. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihr Ausfallrisiko und entlasten Ihre Buchhaltung – der Factor übernimmt das Forderungsmanagement.

Factoring eignet sich für alle Unternehmen, die regelmäßig auf Rechnung liefern und lange Zahlungsziele gewähren müssen. Typische Anwender kommen aus dem B2B-Bereich – etwa aus Handel, Produktion, Logistik oder Dienstleistungen.

Unternehmen profitieren vor allem dann, wenn sie:

  • schnell Liquidität benötigen, z. B. zur Vorfinanzierung von Aufträgen,
  • Forderungsausfälle vermeiden möchten,
  • ihre Buchhaltung entlasten wollen, und
  • einen Jahresumsatz ab ca. 250.000–500.000 € erzielen.

Factoring ist besonders sinnvoll für wachsende Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die ihre Zahlungsströme stabilisieren und gleichzeitig Risiken auslagern möchten.

Die Kosten für Factoring setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: der Factoring-Gebühr und den Zinsen für die Vorfinanzierung. Die Factoring-Gebühr liegt meist zwischen 0,5 % und 2,5 % des Rechnungsbetrags, abhängig vom Jahresumsatz, der Branche und dem Debitorenrisiko. Hinzu kommen ggf. Zinsen für den vorfinanzierten Betrag, ähnlich wie bei einem Kontokorrentkredit – häufig im Bereich von 4 % bis 8 % p. a.

Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Geschäftsmodell, dem Forderungsvolumen und der Bonität der Kunden ab. Ein individuelles Angebot gibt Klarheit – oft ist Factoring günstiger als gedacht, vor allem wenn man das Risiko und die Liquiditätsvorteile mit einrechnet.

Es gibt verschiedene Factoring-Arten, z.B.:

  • Full-Service-Factoring
  • Inhouse-Factoring
  • Fälligkeitsfactoring
  • echtes/unechtes Factoring
  • offenes/stilles Factoring
  • Exportfactoring

In den FAQs werden die einzelnen Factoring-Ansätze näher erklärt.

Bei diesem Verfahren werden die drei Funktionen Finanzierung, Risikoabsicherung und Dienstleistung vom Factor übernommen. Neben der umsatzkongruenten Finanzierung der Forderungen und der Vermeidung von Forderungsverlusten spart der Kunde zusätzlich Kosten durch die Auslagerung der Debitorenbuchhaltung sowie des Mahn- und Inkassowesens.

Bei diesem Verfahren, führt der Kunde die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen treuhänderisch für den Factor. Der Kunde verpflichtet sich lediglich, täglich Rechnungen und Gutschriften und i. d. R. wöchentlich seine gesamten offenen Posten zu Angleichungszwecken zu überspielen. Das Buchen der Abnehmerzahlungen sowie das kaufmännische Mahnwesen bis zur letzten Mahnung obliegen dem Kunden. Bleibt die letzte Mahnung erfolglos, überträgt er bei Bedarf den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an den Factor. Dieses Verfahren kann auch „still“, also ohne Offenlegung des Forderungsverkaufs, durchgeführt werden.

Beim Fälligkeitsfactoring erhält das Unternehmen den Rechnungsbetrag erst zum vereinbarten Fälligkeitsdatum, nicht sofort nach Rechnungsstellung – dafür oft zu günstigeren Konditionen.

Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko der Forderung (Delkredere). Beim unechten Factoring trägt das Unternehmen das Risiko selbst – es bekommt zwar Liquidität, bleibt aber haftbar, wenn der Kunde nicht zahlt.

Beim offenen Factoring weiß der Kunde, dass die Forderung an einen Factor verkauft wurde – die Zahlung erfolgt direkt an diesen. Beim stillen Factoring bleibt der Verkauf der Forderung unsichtbar für den Kunden – er zahlt weiterhin an das Unternehmen.

Export-Factoring ermöglicht es Unternehmen, Forderungen aus dem Ausland abzusichern und vorzufinanzieren. Dabei übernimmt der Factor auch Länderrisiken und Währungsrisiken, z. B. bei Lieferungen außerhalb der EU.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Factoring innerhalb von 30-60 Tagen implementiert.

Bei der Einkaufsfinanzierung, auch Trade Finance oder Supply Chain Finance genannt, erwirbt zunächst ein Einkaufsfinanzierer Ihren Einkauf, stellt Ihnen die Waren zur Verfügung und räumt Ihnen ein längeres Zahlungsziel ein. So gewinnen Sie eine zusätzliche Finanzierungslinie und profitieren außerdem von den Skonti, die der Finanzierer aufgrund der sofortigen Bezahlung erhält. Diese Rabatte können unter Umständen die Kosten der Finanzierung wettmachen.

Um definierte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben zu finanzieren, bietet sich die Projektfinanzierung an. Sie ist nicht an ein Unternehmen gebunden, sondern an ein Projekt, von dem man erwartet, dass es sich später selbst trägt. Dabei wird das Risiko auf mehrere Beteiligte (Betreiber, Lieferanten, Projektgesellschaft, Versicherungen) verteilt.